Der chinesische Markt gehört zweifelsohne zu den bedeutendsten und reizvollsten Märkten für den Export von Automobilteilen und Fahrzeugen. Hierfür gelten die Reglements der „China Compulsory Certification“ (CCC), die 2003 eingeführt wurden, um einen einheitlichen Standard für den Import von zertifizierungspflichtigen Waren nach China zu schaffen.

Im Bereich der CCC-Zertifizierung sind die Anforderungen des chinesischen Automotive-Bereichs besonders hoch: „Fristen sind stets strikt einzuhalten, Produkttests und Audits werden äußerst gründlich durchgeführt. Aufgrund der Änderungsdynamik des Automotive-Bereichs empfiehlt es sich deshalb, das Änderungsmanagement sehr strategisch und umfassend vorzubereiten“, empfiehlt Dr. Thomas Krause, Geschäftsführer der ALPHA GmbH aus Chemnitz.
Hinzu kommt, dass in China spezielle Standards für den Automotive-Bereich gelten, welche dieser Dynamik unterliegen: „Der sog. Guobiao-Standard – kurz GB-Standard – bildet auf nationaler Ebene die Grundlage für den Produkttest. Diesen muss das Produkt, welches nach China importiert werden soll, im Rahmen der CCC-Zertifizierung durchlaufen“, informiert Krause im Gespräch. „Dieser Prozess ist sehr umfangreich und vielschichtig, denn nicht immer ist klar, ob ein Produkt der Zertifizierungspflicht überhaupt unterliegt. Lässt sich das Produkt zu keiner der Produktgruppen zuordnen, die die Volksrepublik China festgelegt hat, dann ist auch keine Zertifizierung nach CCC notwendig “.

Die Besonderheiten und Schwierigkeiten, die mit den GB-Standards und dem CCC-Verfahren einhergehen, beziehen sich allerdings nicht nur auf Produkte. Wesentlich komplizierter und undurchsichtiger ist, in welchem Werk denn überhaupt der Audit für den Export nach China erfolgen muss: „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dasjenige Werk zu auditieren ist, in dem das Gesamtprodukt gefertigt wird, was nach China exportiert werden soll. Dies gilt auch, wenn lediglich die letzten qualitätssichernden Schritte in diesem Werk vorgenommen wurden“, so Krause weiter.

Ob eine Zertifizierungspflicht vorliegt oder nicht, darüber informieren die Mitarbeiter von ALPHA ihre Klienten kompetent und umfangreich: Das Chemnitzer Unternehmen ist seit Längerem ein erfahrener Experte für die CCC-Zertifizierung. Chinesisch-deutschsprachige Projektingenieure betreuen und unterstützen den gesamten Prozess der Zertifizierung.

Aber auch mit den geltenden GB-Standards für die Automotive ist ALPHA ein kompetenter Partner. Dr. Krause gibt im Gespräch einen Einblick in das Kompetenzspektrum seines Unternehmens: „Für die CCC-Zertifizierung nach den geltenden GB-Standards werden die Produkte dann in Zertifizierungseinheiten zusammengefasst, die Certification Units. Beispielsweise ist ein PKW als Gesamtfahrzeug an sich zertifizierungspflichtig, zudem sind aber auch zahlreiche Einzelkomponenten“, fasst Krause zusammen.

„Für die Einzelkomponenten eines Fahrzeugs bieten wir effiziente Lösungen an, damit die Produkte bei der Einfuhr nach China nicht vom Zoll festgehalten werden und der Import nach China zusätzliche Schwierigkeiten und Kosten verursacht“, klärt Krause im Gespräch weiter auf. „Die Teilzertifizierung dieser Einzelkomponenten ist wie geschaffen für die Dynamik des Automotive-Bereichs: Sollten Änderungen an den Bauteilen der Zulieferer vorgenommen werden, ist dies dann nicht besonders aufwändig. Man könnte einige Teile zwar auch gleich mit über das Gesamtfahrzeug mit zulassen, ändert man aber eines der Bauteile, geht das dann nicht mehr ohne erheblichen Aufwand vonstatten. Außerdem darf man sie dann auch nicht mit dem CCC-Zeichen markieren“.

ALPHA berät Automobilzulieferer bei der Zertifizierung von Gesamtfahrzeugen wie auch bei der Lieferung von Ersatzteilen nach China. Damit der Export nach China reibungslos und unproblematisch erfolgen kann, unterstützt das Chemnitzer Unternehmen seine Klienten in den zertifizierungspflichtigen Produktbereichen: „Diese erstrecken sich über Sicherheitsgurte, Reifen, Verglasung, Fahrtrichtungsanzeiger bis hin zu Sitzen und Kopfstützen. Aber auch jegliche Art von Scheinwerfern und Leuchten – wie Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Umrissleuchten und Bremsleuchten, aber auch Rückfahrscheinwerfer, Nebenschlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Rückstrahler und die Kennzeichen-Beleuchtung – gehören zu den Certification Units, die in China gelten“, resümiert Krause.

Der Umfang dessen, was alles der Zertifizierungsflicht unterliegt, sei damit aber bei Weitem noch nicht erschöpft: „Weiterhin unterliegen der CCC-Zertifizierungspflicht Produktgruppen wie Bremsschläuche, Rückspiegel, der Kraftstofftank, die Hupe bzw. das Horn, sämtliche Schlösser und Scharniere sowie das gesamte Innenverkleidung“, setzt Krause die lange Liste derer Produktgruppen fort, welche die Automobilzulieferer für den Chinesischen Export zertifizieren müssen.

Hersteller von Interieurteilen stoßen beim Export nach China nicht selten auf Schwierigkeiten, da sich die Regelungen als komplex und höchst intransparent erweisen: „Die Einordnung der einzelnen Bauteile ist hier besonders schwierig, weil Innenräume häufig individuell gestaltet sind und stark von Hersteller zu Hersteller abweichen. Man denke nur an die unzähligen Varianten von Mittelkonsolen, Teilen im Fußraum, Zierleisten, Türverkleidungsteile. Generell sind es Verkleidungsteile, die die Schwierigkeiten bei der Einordnung hervorrufen. Aber auch ‚Specials‘ wie Innenhimmel von Cabrio-Verdecken bringen so ihre Tücken mit sich. Ob eine CCC-Pflicht vorliegt, sollte im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, um gerade den Prozess der Ersatzteillieferung nach China zu vereinfachen“.
„Auch Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht sind nicht immer so klar, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Krause ergänzt mit einem Lächeln: „Klare Regelungen findet man noch, wenn es um Warndreiecke und Alu-Felgen geht, diese sind noch recht einfach identifizierbar und müssen nicht zertifiziert werden. Zumindest noch nicht. Denn voraussichtlich werden auch diese im Laufe des Jahres 2013 relevant für die CCC-Zertifizierung“.

Auch bei den Ausnahmen von der CCC-Pflicht stößt man im Innenraum auf weitere Hindernisse: „Schwierig wird es auch hier wieder im Innenraum des Fahrzeugs. Einfach ist es noch bei Innenbeleuchtungen und Warnleuchten in den Personentüren, die sind zertifizierungsfrei. Kleinere Teile wie Einstiegsleisten aus Aluminium, nicht sichtbare Teile hinter den Säulen, die Verkleidung des Türfensterrahmens und herausnehmbare Fußmatten – um diese Teile einwandfrei und sachkundig als gültige Ausnahme zu identifizieren, erfordert es umfangreiche Kenntnisse der GB-Standards“.

Ausnahmen von der Ausnahme sind auch keine Seltenheit, so Krause weiter: „Der Innenraum hat wirklich so seine Tücken. Gepäckraumumfänge sind bei Fahrzeugen mit einem Kofferraum, der mit dem Fahrgastraum verbunden ist, CCC-relevant, jedoch nicht bei Limousinen mit geschlossenem Kofferraum“.

Wie der Geschäftsführer von ALPHA im Interview umfassend darlegte, sind die GB-Standards für Automobilteile und Fahrzeuge höchst umfangreich und erfordern eine sachkundige, umfangreiche und kompetente Beratung. Das Chemnitzer Unternehmen berät Exporteure seit vielen Jahren mit seinen fachlich und interkulturell geschulten und erfahrenen Projektingenieuren bei der Zertifizierung für den chinesischen Markt.

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